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Leistungsberechtigte Personen

Leistungsberechtigte Personen

Die Wohnverbünde vom LWL sind für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen haben einen Antrag auf Hilfe von der Eingliederungshilfe gemacht.
Dann können die Menschen in den Wohnverbänden wohnen.
Die Menschen haben einen Antrag auf Hilfe von der Eingliederungshilfe gemacht.
Dann müssen die Menschen eine Behinderung haben.
Oder die Menschen müssen eine Behinderung bekommen.
Und die Menschen können nicht gut in der Gesellschaft mitmachen.
Das Amt für Soziale Teilhabe vom LWL prüft das.
Das Amt für Soziale Teilhabe vom LWL sagt:
- Ja, die Person bekommt Hilfe von der Eingliederungshilfe
- Nein, die Person bekommt keine Hilfe von der Eingliederungshilfe.

Das neue Recht auf Hilfe ist neu.
Das Recht heißt: Leistungsrecht.
Das Leistungsrecht soll Menschen mit Behinderung helfen.
Die Menschen sollen mitmachen können.
Die Menschen sollen selbst entscheiden können.
Dafür gibt es verschiedene Hilfen.
Die Hilfen sind für alle Menschen mit Behinderung gleich.
Manche Hilfen sind für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Aber das ist nicht wichtig.
Manche Hilfen gibt es schon lange.
Zum Beispiel:
- Wohnhilfen
- Betreuung
- Hilfe bei einer Sucht
- Hilfe bei einer geistigen Behinderung
Diese Hilfen gibt es schon lange vom LWL-Wohnverbund.