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Serviceleistungen

Das neue Eingliederungshilferecht nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist noch ganz frisch. Es bietet viele Möglichkeiten der Individualisierung und legt die Grundlage dafür, auf den jeweiligen Menschen zugeschnittene Angebote zu gestalten. Welche Möglichkeiten das alles sein können, wird sich erst in den nächsten Monaten und Jahren in der Praxisumsetzung herausstellen. Was genau bei dem LWL-Wohnverbund bei Ihnen vor Ort angeboten wird, klären Sie am besten in einem unverbindlichen Informationsgespräch.

Auf der Homepage des Landschaftsverbandes-Westfalen-Lippe (LWL) finden Sie bereits wichtige Informationen.