Leistungsberechtigte Personen
Die Angebote der LWL-Wohnverbünde richten sich an Personen, die leistungsberechtigt für Hilfen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuchs (Neuntes Buch, SGB IX) sind. Dies sind Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Und auch Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Träger der Eingliederungshilfe trifft die Entscheidungen, ob und in welchem Umfang ein Mensch Leistungen erhält. In Westfalen-Lippe ist der Träger das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.
Das neue Leistungsrecht zur sozialen Teilhabe etabliert sich gerade. Die Hilfen sollen dabei unabhängig von der Ursache der Behinderung erbracht werden. Die Bedürfnisse und die Wünsche des einzelnen Menschen sind maßgeblich. Eine Aufteilung von Angeboten für Menschen mit bestimmten Behinderungen, ist damit eigentlich überflüssig. Aus den langjährigen und umfassenden Erfahrungen lässt sich dennoch ableiten, das die LWL-Wohnverbünde vor allem Kompetenzen für Wohnhilfen und Betreuungsangebote für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, für Menschen mit einer chronischen Abhängigkeitserkrankung oder für Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung entwickelt haben.
Unser Aufnahmeverfahren
Wenn sie oder die zu betreuende Person zum Kreis der leistungsberechtigten Personen gehören, steht der Einleitung eines Aufnahmeverfahren nichts mehr im Weg. Genaue Auskunft kann ihnen unser Aufnahmemanagement geben. Hier können sie auch ihre Fragen bezüglich einer Leistungsberechtigung los werden. Bitte nehmen sie Kontakt zu Herrn Martin Schirra auf.
Körperliche Pflegebedürftigkeit
Wenn es erforderlich ist gehört in der besonderen Wohnform die Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege mit zum Leistungspaket. Assistenzleistungen mit pflegerischem Charakter werden unter der Verantwortung einer Pflegefachkraft erbracht. Auch wird die Hilfe darauf ausgerichtet die Selbstständigkeit wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Menschen die in einer eigenen Wohnung leben, erhalten bei pflegerischem Bedarfen – wie alle Menschen – Hilfe von ambulanten Pflegediensten, oder ggf. auch von Angehörigen.