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Was man in der Gesellschaft mitmachen kann.

Was man in der Gesellschaft mitmachen kann.

Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Und sie sollen selbstbestimmt leben können.
Dafür gibt es die Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe helfen den Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Sie sollen in ihrer Wohnung selbstständig leben können.
- Sie sollen in ihrer Wohnung gut versorgt werden können.
Wie viel Hilfe braucht ein Mensch mit Behinderung?
Das entscheidet ein Gesamtplanverfahren.
Das Gesamtplanverfahren ist ein Amt.
Das Amt heißt: Träger der Eingliederungshilfe.
In Westfalen-Lippe ist das Amt das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.